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Verpackungsverordnung oder Verpackungsgesetz?

Das sind die Ziele des Verpackungsgesetzes

  • Verpackungsabfälle: Verpackungen sollen innerhalb des Systems so vorbereitet werden, dass sie wiederverwendet bzw. recycelt werden können. Rücknahme und Verwertung sollen also leichter möglich sein.
  • Umwelt: Die Auswirkung von Verpackungsmüll soll verringert werden.
  • Unlauterer Wettbewerb: Es gilt sicherzustellen, dass der Wettbewerb aller Marktteilnehmer fair bleibt.

Die Registrierung innerhalb des Verpackungsgesetzes

Verpackungshersteller sind verpflichtet, Verpackungen zu registrieren. Dafür gibt es eine zentrale Stelle, das Verpackungsregister, bei der ein Verpackungshersteller sich registriert, bevor er eine Verpackung in den Umlauf bringt. Außerdem müssen sich Händler an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen. Diese Daten müssen Sie bei der Registrierung angeben:

  • vollständige Firmen- und Kontaktdaten
  • nationale Kennnummer einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers
  • Markennamen, unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringt
  • Erklärung, dass die gesetzliche Systembeteiligungspflicht erfüllt ist
  • Erklärung, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen

Was genau unterscheidet das Verpackungsgesetz von der Verpackungsverordnung?

Der Unterschied von Verordnung und Gesetz bezieht sich auf die Definition von systembeteiligten Verpackungen, was konkret bedeutet: Nur Verkaufs- oder Umverpackungen können systembeteiligt sein. Außerdem bilden sie eine Einheit aus Verpackung und Ware.

Typischerweise fallen systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher als Abfall an. Im Verpackungsgesetz ist neu, dass auch Umverpackungen systembeteiligungspflichtig sind. Außerdem gibt es keine konvertierenden Transportverpackungen mehr. In der „Belgischen Liste“ kann man sich daran orientieren, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist oder nicht. Die Kriterien dafür sind unter anderem die Kantenlänge oder die Füllgröße.

Was zählt laut Verpackungsgesetz als Verpackung? Wer ist ein Verpackungshersteller?

Verpackung

  • Bei einer Verpackung ist das Material nicht entscheidend, sie soll mehr dem Schutz von Waren dienen.
  • Eine Verkaufsverpackung ist systembeteiligungspflichtig, das heißt, sie bildet typischerweise eine Einheit aus Ware und Verpackung und wird an den Endverbraucher geliefert. Als Verkaufsverpackung gelten aber auch Kartons oder Folien, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um dann die Waren an den Endverbraucher zu senden.

Hersteller

  • Ein Hersteller ist im Sinne des Verpackungsgesetzes nicht derjenige, der eine Verpackung produziert, sondern derjenige, der sie erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringt.

Worauf müssen Verbraucher innerhalb des neuen Verpackungsgesetzes achten?

Beim Umstieg von der Verpackungsverordnung auf das Verpackungsgesetz haben sich nicht nur für Kleinunternehmer bzw. den B2B-Bereich Rechte und Pflichten geändert, auch Verbraucher müssen Neuerungen beachten. Die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen wurde dabei nämlich ausgeweitet auf Frucht- oder Gemüsenektare, die mit Kohlensäure versetzt sind und auf Mischgetränke mit einem mindestens 50-prozentigen Molkeanteil. Der Handel muss aber den Hinweis „Einweg“ bzw. „Mehrweg“ anbringen, sodass sich Verbraucher besser orientieren können.

Wenn Sie noch Fragen zum Verpackungsgesetz haben, kontaktieren Sie uns. Wir von Folienpreis beraten Sie gerne.

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier:

https://www.verpackungsgesetz.com/themen/howto-systemrelevante-verpackungen/

 

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